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   OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 4 UF 258/16   

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https://dejure.org/2017,29044
OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 4 UF 258/16 (https://dejure.org/2017,29044)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2017 - 4 UF 258/16 (https://dejure.org/2017,29044)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2017 - 4 UF 258/16 (https://dejure.org/2017,29044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1603, SGB II 11b, SGB VI 99, FamGKG 32
    Leistungsfähigkeit, Hinzuverdienst, Erwerbsminderungsrente, Verzögerungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603; SGB II § 11b; SGB VI § 99; FamGKG § 32
    Leistungsfähigkeit; Hinzuverdienst; Erwerbsminderungsrente; Verzögerungsgebühr

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindesunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Vater unter Berücksichtigung des Selbstbehalts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2013 - XII ZB 39/11

    Kindesunterhalt: Eintritt des volljährig gewordenen Kindes in das Verfahren im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 4 UF 258/16
    Letzteres setzte beim Antragsgegner wegen seiner ohnehin geringen Verdienstmöglichkeiten eine nahezu vollschichtige Erwerbstätigkeit voraus, so dass ihm aber auch statt des notwendigen Selbstbehalts Nichterwerbstätiger nahezu ein solcher für Erwerbstätige (bzw. ein Zwischenbetrag zwischen beiden je nach Umfang der Erwerbstätigkeit) zuzubilligen wäre, so dass im Ergebnis keine verteilbare Masse bleibt (vergl. BGH, Beschluss vom 19.06.2013, XII ZB 39/11, Rz. 23).
  • BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63

    Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 4 UF 258/16
    Mit diesem Persönlichkeitsbild, welches der Antragsgegner im Rahmen einer Bewerbung auch offenzulegen hätte, weil es unmittelbar Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit hat (vergl. BAG 7, 2. 1964 - 1 AZR 251/63, AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss), erachtet der Senat den Antragsgegner für schlechterdings in einer aussichtslosen Lage, überhaupt einen Arbeitgeber zu finden, der zur Einstellung bereit ist.
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