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OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 4 UF 258/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1603 BGB, SGB II § 11b, SGB VI § 99, § 32 FamGKG
Leistungsfähigkeit nach § 1603 BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Leistungsfähigkeit nach § 1603 BGB
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
BGB 1603, SGB II 11b, SGB VI 99, FamGKG 32
Leistungsfähigkeit, Hinzuverdienst, Erwerbsminderungsrente, Verzögerungsgebühr - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603; SGB II § 11b; SGB VI § 99; FamGKG § 32
Leistungsfähigkeit; Hinzuverdienst; Erwerbsminderungsrente; Verzögerungsgebühr - rechtsportal.de
Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindesunterhalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Leistungsfähigkeit eines unterhaltspflichtigen Vater unter Berücksichtigung des Selbstbehalts
Verfahrensgang
- AG Wetzlar, 30.08.2016 - 615 F 478/15
- OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 4 UF 258/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.2013 - XII ZB 39/11
Kindesunterhalt: Eintritt des volljährig gewordenen Kindes in das Verfahren im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 4 UF 258/16
Letzteres setzte beim Antragsgegner wegen seiner ohnehin geringen Verdienstmöglichkeiten eine nahezu vollschichtige Erwerbstätigkeit voraus, so dass ihm aber auch statt des notwendigen Selbstbehalts Nichterwerbstätiger nahezu ein solcher für Erwerbstätige (bzw. ein Zwischenbetrag zwischen beiden je nach Umfang der Erwerbstätigkeit) zuzubilligen wäre, so dass im Ergebnis keine verteilbare Masse bleibt (vergl. BGH, Beschluss vom 19.06.2013, XII ZB 39/11, Rz. 23). - BAG, 07.02.1964 - 1 AZR 251/63
Einstellungsverhandlung - Gesundheitszustand - Schadenersatz - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2017 - 4 UF 258/16
Mit diesem Persönlichkeitsbild, welches der Antragsgegner im Rahmen einer Bewerbung auch offenzulegen hätte, weil es unmittelbar Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit hat (vergl. BAG 7, 2. 1964 - 1 AZR 251/63, AP Nr. 6 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss), erachtet der Senat den Antragsgegner für schlechterdings in einer aussichtslosen Lage, überhaupt einen Arbeitgeber zu finden, der zur Einstellung bereit ist.